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Dienstag, 24. April 2012, 18:32

wer bei ebay einen Wagen kauft...

der kann was erleben :doofy:

Hab ja letztens gefragt, ob jemand bei heidelberg wohnt, weil ich dort einen Kinderwagen ersteigert habe, der nur an Abholer ist.

Und habe hier in dieser tollen Gemeinschaft sogar jemanden gefunden :thumbsup: also mitgeboten und bekommen :phat:

http://www.ebay.de/itm/300697806421?ssPa…984.m1497.l2649

ich freue mich, maile mein Kinderwagentaxi an, maile Adresse, überweise das Geld, hole Versandmaterial.....

und bekomme gestern von der Verkäuferin diese Mail:

irgendwie ist da wohl was falsch gelaufen... ich gebe ihn nicht unter 400 € her da er neu ist und nur 3 mal benutzt wurde...

worauf ich nett und freundlich geantwortet habe:

dann werde ich meinen Anwalt bemühen.

sie:

ach gott wie bekloppt kann man sein das man gleich mit dem anwalt droht...schlimmer wie im kindergarten ehrlich...fehler passieren jedem und ich habe das zum ersten mal gemacht...wieso anwalt?? der wagen gehört schließlich mir bzw meinen kindern...

ich:

Hi,

jetzt nicht mehr, google mal. und ja, dafür gehe ich zum Anwalt, da gibt es einige Urteile mitlerweile, und Kosten wirst Du dann tragen müssen.

Und wegen dem bekloppt, Vorsicht, könnt auf eine Anzeige wegen beleidigung herauslaufen.

Wenn er 400 € hätte bringen sollen, hätte er eben für diesen Betrag eingestellt werden müssen.

MfG


sie:

sag mal verstehen sie es nicht?? mir ist da ein fehler passiert bzw meiner schwester weil sie den artikel für mich da rein gestellt hat. das man gleich so faxen machen muss anstatt es einfach mal gut sein zu lassen. mein gott.. wie alt sind sie denn?? sie werden nicht weit kommen denn ich wohne in einem mutter-kind-heim und der wagen gehört quasi dem jugendamt...

nun wird es lustig :phat:

ich, ja, zu diesem Zeitpunkt wollte ich es wirklich noch nett klären....

sie verstehen es nicht.

Dann geben sie mir bitte die Telefonnummer von Ihrer Sachbearbeiterin vom Jugendamt, dann kläre ich das mit der, immerhin haben Sie ja dann deren Sachen verkauft, wenn das mal keine Unterschlagung ist.

Werde jetzt also einen Termin mit meinem Anwalt machen.

MfG

sie:

haha unterschlagung das ich nicht lache hahahahaha mein sachbearbeiter weiß davon und jetzt lass mich in ruhe mensch... hab schon selbst mit ihm geredet okay und der ist mit 52 € nicht einverstanden...hast du drillinge oder wofür brauchst du den wagen so dringend??? um selber hoch zu verkaufen wahrscheinlich...sicher nicht... viel spaß beim anwalt der wagen ist nun weg...

ich (hatte inzwischen mit meinem Anwalt telefoniert)

Wie gesagt, gib mir die Telefonnummer des Sachbearbeiters, dann kann ich das gern mit ihm klären. und ja, ich habe Drillinge und werde klagen.

Der nächstpreiswertere gebrauchte ist im Moment für 580 € im Angebot, zahlen Sie mir die Differenz und gut ist.

sie:

seh ich aus wie ein depp?? ich selbst habe 4 kinder und werde ihnen dann einen wagen bezahlen?? nee nee... ich habe mich dafür entschuldigt dann sollte man es auch gut sein lassen... das selbe hätte ihnen genauso passieren können... na sehen sie dann nehmen sie meinen für 400 € und gut ist... wäre ihnen das passiert und ich wäre die jenige die geboten hätte dann würde ich auch nicht so rum machen wie sie... wenn sie der meinung sind zu klagen dann tun sie dies... aber schämen sie sich zu grund und boden denn einer frau mit selbst 4 kindern können fehler passieren und droht dann nicht noch mim anwalt...

ich:

Hätt ichh die Möglichkeiten, die ebay anbietet (Mindestpreis, offen oder verdeckt), Sofortkauf usw. nicht genutzt und hätte ihn zu dem Preis verkauft, hätt ich mich geärgert, aber ihn zähneknirschend rausgegeben..

4 Kinder und Muki-Heim passt nicht ;-)

Na ja, ich hab jetzt die Daten von Ihrem Jugendamt, gebe alles nachher meinem Anwalt, irgendwovon möchte der ja auch leben.

LG

sie:

na wenn se des meinen ich habe 4 kinder und lebe im muki... ich weiß ja nicht wie alt sie sind aber auf jeden fall nach ihrem verhalten zu urteilen nicht älter als 10... meine 4 kinder haben mehr verstand wie sie haben... wenn sie so arm sind und sich kein kinderwagen leisten können dann hocken sie sich auf die sztraße zum betteln... von mir gibt es nix und vor ihren drohungen habe ich keine angst...habe vorhin schon ein klärendes gespräch indem mir gesagt wurde das ich mir keine sorgen machen muss was ihre drohungen betrifft... und nun wünsche ich ihnen viel spaß... ps die zeit in der sie mir hier drin drohen sollten sie besser mit ihren angeblichen kindern verbringen...da ham se auch was davon... ich gebe ihnen doch nix für 52 € für das ich selbst ein vermögen ausgegeben hab... und noch etwas sie können keine daten von meinem muki haben haha denn meine adresse hier drin ist fake... gebe nirgendwo meine richtige adresse an... hahahahaha =)


ich:

nurzur Info, war beim Anwalt, Klage ist raus, wird dir über dein Einwohnermeldeamt zugestellt. Tja, hast nicht bedacht, dass Anwälte bestimmt Auskünfte bekommen, nicht wahr Sarah ???

(und die richtige Adresse hinterher), war noch beim Anwalt, hab erst morgen Termin, aber wir haben nen guten Detektiv hier ;-)

Und ja, jetzt werde ich erstrecht klagen und überlege mir grade eine Anzeige wegen Beleidigung.

LG Bianca, mit ihren imaginären 6 Kids :drilli: :drilli:
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Dienstag, 24. April 2012, 18:33

ebay habe ich ihre letzte Nachricht übrigends auch zukommen lassen ;-)
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Dienstag, 24. April 2012, 18:44

Ja, bei ebay kann man immer was erleben.

Sie hat den Wagen übrigens wiedereingestellt:
http://www.ebay.de/itm/Drillings-Kinderw…01#ht_500wt_922

Ich würde das gleich mal an ebay melden.

LG Mela

geb. am 04.10.2011 bei 33+5 mit 1710 g, 2240 g, 1740 g
und die große Schwester Pia (06/2004)

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Dienstag, 24. April 2012, 18:51

da, b ich shcon gemacht :-), obwohl ich nicht glaube, das jetzt jemand bietet ;-), vor allem, weil sie den für 250 ja auch nicht rausgibt :lol:

Aber andrerseits, wenn sie ihn verkauft, verkauft sie ja mein Eigentum, wenn das mal nicht strafbar ist 8o und nach Entschädigung für mich schreit :wink:
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Dienstag, 24. April 2012, 19:05

neue Antwort:

sarah ist meine zwillingsschwester nur zur info sie sau blöde kuh



tja. nur blöde, wenn der ebay-Acc ja auch über die Schwester läuft, wie sie ja selbst zugegeben hat :lol:
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Dienstag, 24. April 2012, 19:18

bei dir ist es niemals langweilig :D

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Dienstag, 24. April 2012, 19:49

bei dir ist es niemals langweilig :D


das habe ich mir auch gerade gedacht :D

für 52€ wäre das ja auch ein schönes schnäpchen.... der wagen sieht echt gut aus :thumbsup:
liebe grüße sabrina mit fynn, joel und leon geboren in der 30ssw (29.12.2009)

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Dienstag, 24. April 2012, 20:19

Tja, Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag!

Bei Ebay hatte ich auch schon Probleme...mit falschen Adressen von Käufern...
Ich verkaufe nur noch über meine Homepage...oder aufm Flohmarkt.
Viele Grüße
Jana mit
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Dienstag, 24. April 2012, 20:34

mein Kinderwagentaxi hat sie auf die neue Auktion hin angemailt, ob sie sich den Wagen al ansehen kann, vielleicht bekommt sie ja die Adresse ;-).

Die Adresse der Zwillingsschwester haben wir ja shcon, würde die ja gern mal anrufen, aber finde keine Telenummer :-(, die ist aber bei fratzenbuch, nur ich nicht :-(
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AnJoNiLuMiAn

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Dienstag, 24. April 2012, 20:40

Wie?
FB-Account hab ich.
Viele Grüße
Jana mit
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11

Dienstag, 24. April 2012, 22:40

bin ja doch ne liebe...
und somit geht erstmal morgen folgendes Einschreiben / Rückschein zur Post:

Sehr geehrte Frau ****,

ich hoffe, dass Sie wissen, was Ihre Zwillingsschwester **** mit Ihrem ebay – Account treibt.

Sie hat eine Auktion eingestellt (Drillingskinderwagen Peg perego, Artikelnummer 300697806421), welche am 22.04.2012 zu meinen Gunsten auslief.

Somit ging der Kinderwagen zu diesem Zeitpunkt in mein Eigentum über, ich nahm sofort Kontakt auf, und bat um ihre Daten zwecks Abholung.

Daher sind alle Schritte meinerseits getan, um meine Kaufabsichten weiter zu bekunden.

Es handelt es sich bei einer Ebayauktion um einen rein zivilrechtlichen Vorgang zwischen den Parteien mit dem Ziel des Anbieters, d.h. des Verkäufers, einen Käufer für seine Ware zu finden,
der den höchstmöglichen Preis für diese Ware bietet.
Mit Ende der Auktion, d.h. der Käufer dieser Ware steht fest, kommt zwischen dem Verkäufer (Anbieter) und Käufer (Bieter) ein völlig normaler Kaufvertrag zustande,
auf den die Regeln des Zivilrechtes Anwendung finden.

Zivilrechtlich ist das Einstellen eines Artikels in das Ebayportal ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages.

Die Abgabe eines Kaufangebotes durch einen Teilnehmer an der Auktion ist grundsätzlich eine verbindliche Erklärung zur Annahme dieses Angebotes.
Diese Erklärung ist nur nach den Regeln des Ebayportals widerruflich.

Nach diesen Nutzungsbedingungen des Ebayportals darf ein Bieter sein Angebot nur unter besonderen Umständen
(Eingabe eines falschen Gebotsbetrages oder wesentliche Änderung der Beschreibung nach Gebotsabgabe) bis zu einem Zeitpunkt von 12 Stunden vor Auktionsschluß zurücknehmen.
Anderenfalls ist die Erklärung des Bieters bindend und unwiderruflich.

Der Bieter hat lediglich noch die Möglichkeit, dem Verkäufer seine Gründe für die Rücknahme des Gebotes darzulegen und diesen zu bitten, sein Gebot zu streichen.
Dies habe ich nicht getan.

Die Regeln des Ebaygeschäftes sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Ebay AG geregelt und über die Homepage www.ebay.de einsehbar.

Grundsätzlich gilt:

Nach Abschluß der Auktion ist zwischen den Parteien ein wirksamer, nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechtes abzuwickelnder Kaufvertrag zustandegekommen.
2.) Abwicklung:

Nach diesem Kaufvertrag ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu liefern und der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen.

Grundsätzlich ist ein solcher Vertrag nach den gesetzlichen Regelungen Zug-um-Zug zu erfüllen.
Zug-um-Zug bedeutet letztlich Ware gegen Geld in einer Rechtshandlung.
Genau dies hatte ich vor, daher Ihre Schwester kontaktiert.

Grundsätzlich ist ein Vertrag auch in Ebay nicht widerruflich und fest bindend.
Verstößt der Verkäufer dagegen, hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz.
Das bedeutet, der Käufer kann ihm den Schaden in Rechnung stellen, der ihm durch die mangelhafte Lieferung entstanden ist,
beispielsweise durch Kauf des gleichen Gegenstandes, für den er einen höheren Kaufpreis aufwenden muß.

Benutzt der Verkäufer einen falschen Namen, so kann dessen Identität in vielen Fällen trotzdem ermittelt werden.

Schlüsselfunktion hat in diesem Zusammenhang die sog. IP-Adresse.

Jeder Computer im gesamten Internet hat eine sog. IP-Adresse.
Dies ist in der Regel eine neunstellige Zahl, die beim sog. Access-Provider registriert werden muß.
Beim Access-Provider handelt es sich um diejenige Internetfirma, die den Zugang zum Internet bereitstellt, bei der der Internetnutzer als Nutzer registriert wird.

Bei dieser Registrierung ist grundsätzlich die IP-Adresse jedes Nutzers bzw. jedes Rechners hinterlegt.
Da ihre Schwester den Wagen nicht herausgibt, ausfällig und beleidigend wurde, habe ich mich anwaltlich beraten lassen.
Dieser empfiehlt mir, gegen den Nutzer des ebay-Account, also Sie, Strafanzeige zu erstatten.
Tatbestand der Beleidigung und der Unterschlagung / Betrug sind bereits gegeben.
Nun hat Ihre Schwester den Wagen, trotz wirksamen Kaufvertrages wieder bei ebay zum Verkauf angeboten ( Artikelnummer 300700798048)
Sollte sie ihn nun veräußern, macht sie sich der Hehlerei strafbar , bzw. Sie, als Besitzer des Accounts.
Wer bei eBay für einen Dritten Ware anbietet, verkauft diese in eigenem Namen. OLG München, AZ 15 U 5115/03, Urteil vom 05.02.2004

In der Regel muß der Weg über die Staatsanwaltschaft und einen Ermittlungsrichter gegangen werden.
Hierzu ist die Stellung einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft notwendig.

Die Staatsanwaltschaft stellt dann beim zuständigen Gericht, den Antrag, den Provider zu verpflichten, den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer herauszugeben.

Dann muß die Firma , dieihren Zugang bereitstellt, ihren den Namen der Staatsanwaltschaft mitteilen.

Die Staatsanwaltschaft wird dann entsprechende Ermittlungen anstellen. Der Rechtsanwalt ist dann berechtigt, über eine Akteneinsicht den Nutzer zu ermitteln.

Alles dies verursacht Kosten, welche Sie dann tragen müssen.
Dazu kämen dann noch die Kosten meines Anwaltes.
Kaufverträge bei eBay sind auch dann wirksam, wenn der im Rahmen einer Auktion zum Startpreis von 1 € eingestellte Gegenstand zum Zeitpunkt des Angebotsendes
einen nur geringen Preis erzielt, obwohl der tatsächliche Wert sehr viel höher ist.
Die enttäuschte Erwartung des Käufers über den tatsächlich erreichten Kaufpreis berechtigt diesen nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gem.
§ 119 BGB. OLG Köln, 08.12.2006, AZ 18 U 109/06
Da ich kein Unmensch bin, gebe ich Ihnen bis zum 15. Mai 2012 Zeit, mit mir Kontakt aufzunehmen, damit wir eine Übergabe des Kinderwagen vereinbaren können.
Dann trage ich meine Anwaltskosten, welce bis jetzt angefallen sind (Beratungsgebühr) und meinen Aufwand (Kosten Einschreiben usw.) selbst,
ansonsten sehe ich mich gezwungen, am 16.05.2012 Strafantrag zu stellen und parallel eine private Klage einzureichen.
Die Mails zwischen Ihrer Schwester und mir kopiere ich zu Ihrer Kenntnis anbei:

Ich hoffe, dass wir uns noch gütlich einigen können, ansonsten sehe ich mich gezwungen alle mir zur Verfügung stehenden Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
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AnJoNiLuMiAn

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Dienstag, 24. April 2012, 22:46

Ich sags immer wieder: man hat als 6-fach-Mutter ja sonst nix zu tun...gähnende Langeweile... :thumbsup:
Viele Grüße
Jana mit
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Dienstag, 24. April 2012, 22:49

umfasst doch nur 6 Seiten, außerdem muss ich ehrlich sagen, irgendwie hab ich grade Spaß dabei :phat:
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14

Dienstag, 24. April 2012, 22:56

umfasst doch nur 6 Seiten, außerdem muss ich ehrlich sagen, irgendwie hab ich grade Spaß dabei :phat:
Ja, wenn man erstmal mit einem Thema "warm" ist...
Kenn ich...
Viele Grüße
Jana mit
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Dienstag, 24. April 2012, 22:59

Männel hat es sich grade durchgelesen und meint, dass die heulend durch die Wohnung rennt (wär ja gern da Mäuschen ).

Obwohl er auch meint, dass da nix rumkommt (meint er ;-) )
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16

Mittwoch, 25. April 2012, 00:20

wenn man die Familie googlet.... soviel zu Muki-Heim 8o

http://www.gutefrage.net/frage/suche-ein…hause-im-glueck
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Mathias

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Mittwoch, 25. April 2012, 10:08

Hä?

ist huetchen86 die Verkäuferin?
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Gerade im Verkehrsfunk gehört: es liegt ein Besen auf der Autobahn!

Mädels, alles OK oder ist jemand abgestürzt?


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Mittwoch, 25. April 2012, 10:51

hä ? wer ist huetchen 86 ???

LG
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Mittwoch, 25. April 2012, 10:56

grade Mail von ebay bekommen (hab die Mail mit dem hähähä ja hingemailt :phat:

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben sich an uns gewandt, weil das Mitglied „janine1989*janine“ eventuell gegen unsere Grundsätze verstößt, da dieser Falsche Kontaktdaten benutzt und Ihnen den Artikel nicht aushändigen möchte.

Ich danke Ihnen für diesen Hinweis, den ich an unser Sicherheitsteam weitergeleitet habe.

Meine Kollegen werden die Aktivitäten des Mitgliedes überprüfen. Was wir in diesem Fall konkret gegen das Mitglied unternehmen werden, dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Wenn ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay oder die eBay-Grundsätze vorliegt, werden wir das Mitglied verwarnen oder es sogar gänzlich vom Handel bei eBay ausschließen.

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass eine genaue Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann und wir die Möglichkeit haben Maßnahmen einzuleiten, die für andere Mitglieder nicht ersichtlich sind.

Am Ende einer Auktion entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Der Handel ist, zu den in der Auktion angegebenen Ware und Bedingungen, bindend. Einige Informationen zu allgemeinen rechtlichen Punkten finden Sie im Rechtsportal. Es ist uns bedauerlicher weise nicht gestattet eine Rechtsauskunft zu geben.



http://pages.eBay.de/rechtsportal



Sollten Sie keine Einigung mit Ihrem Handelspartner erreichen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenn Sie sich für den juristischen Weg entscheiden, werden wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen arbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle als Vermittler fungieren und wir keine Taten Ihres Verkäufers einfordern können.

Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe. Sie tragen damit erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln bei eBay möglich ist.

Frau Meyer, ich hoffe, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind und wünsche Ihnen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg beim Handeln auf eBay.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kunze
eBay-Kundenservice

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Haben Sie weitere Fragen? Rufen sie uns kostenlos täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr an . Die




hähähähähä
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Mittwoch, 25. April 2012, 11:28

wenn ich auf deinen Link klicke, dann kom ich auf eine Seite wo "huetchen86" nach einer Folge von "Zuhause im Glück" fragt
mir war jetzt nicht klar, was dieser Link mit dem Ebayverkauf oder der Verkäuferin zu tun hat
mit
Linda, Sarah und Tabea *5.5.10

Gerade im Verkehrsfunk gehört: es liegt ein Besen auf der Autobahn!

Mädels, alles OK oder ist jemand abgestürzt?