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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 18. Mai 2011
Name: Corinna
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kuschelmops« (10. Januar 2017, 10:21)
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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 18. Mai 2011
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kuschelmops« (11. Januar 2017, 07:09)
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Elterngeld: bis auf dass es einen mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiteres Kind gibt ist das Elterngeld genau wie bei einem Kind auch. die Grundsätze wisst ihr ja sicherlich, von wegen 12 Monate Elterngeld, zwei Monate gibt es zusätzlich Wenn der Vater mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, und es gibt zusätzlich noch die Möglichkeit weitere vier Monate Geld zu bekommen, die so genannten Partnerschaftsplusmonate wenn beide Eltern zur gleichen Zeit vier Monate in Teilzeit arbeiten.
Außerdem die Möglichkeit die 12 bzw. 14 Monate zu verdoppeln, wobei man aber nur die Hälfte an Geld bekommt. Diese Anzahl der Monate könnt ihr quasi untereinander aufteilen wie ihr wollt.
Wir haben es so gemacht dass ich ein Jahr elterngeldbekomme und mein Mann war vier Monate komplett zu hause und hat Elterngeld bezogen. Im Anschluss nehmen wir die Partnerschaftplusmonate noch dazu. Ob das die idealste Lösung ist für uns keine Ahnung.
Wir haben es so gemacht dass ich ein Jahr elterngeldbekomme und mein Mann war vier Monate komplett zu hause und hat Elterngeld bezogen. Im Anschluss nehmen wir die Partnerschaftplusmonate noch dazu. Ob das die idealste Lösung ist für uns keine Ahnung.
Also wir haben es so, dass mein Mann das gesamte erste Jahr (bzw der zeitraum, in dem wir Elterngeld bekommen) in Elternzeit ist, nach den vier Monaten die er jetzt zu hause war geht er jetzt in Teilzeit arbeiten (darfst ja während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten gehen) und danach erst wieder vollzeit.
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Registrierungsdatum: 14. März 2013
Name: Birgit und Markus
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Registrierungsdatum: 16. Mai 2011
Name: Jana
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Tja und die Elternzeit bezügl. Rentenberechnung (dh auf welchen Elternteil die Erziehungszeit am besten übertragen wird...) darüber konnte uns weder Rentenberatung noch der Zuständige der Versorgungskasse (ich bin Beamtin) Auskunft geben...
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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 16. Mai 2011
Name: Jana
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Als Beamtin bekomme ich drei Jahre Eltenzeit pro Geburt (egal wie viele Kinder geboren wurden).
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Profi
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