Zitat von »Schlumpfhausen«
Als Beamtin bekomme ich drei Jahre Eltenzeit pro Geburt (egal wie viele Kinder geboren wurden).
Warum gilt für Euch nicht das Gesetz, dass für alle anderen gilt?
...ja das frage ich mich auch immer wieder???!!!
vor allem habe ich eben gelesen, dass sich die Regelungen bei Beamten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und sich auch in Rheinland Pfalz vor kurzem wieder etwas verändert haben.
Also es sind tatsächlich nur drei Jahre Elternzeit, sogar die Restelternzeit für den Großen verfällt, da immer nur das jüngste "Kind" zählt. Uff.
Allerdings kann man auch Teilzeit aus familiären Gründen arbeiten... wirkt sich dann aer anders auf die Pension aus.
Ja und das ist auch das Problem...Da wo wir uns als Paar entscheiden müssen, auf wen wir die Erziehungszeiten für die Renten-/ Pensionserechnung laufen lassen kommt das große ? bei allen, auch bei den Zuständigen. Normalerweise wird ja alles der Frau zugerechnet, seitdem man beantragt das anders. Wir haben tatsächlich beide uns die Erziehung geteilt und mein Mann arbeitet schon seit der Geburt unseres Sohnes weniger als ich. Wär also nicht in Ordnung ihn da nicht auch zu bedenken (-;
Vielleicht bin ich hier irgendwann mal schlauer.
Der Zuständige von der Versorgungskasse wollte mich zurückrufen, nachdem er sich schlaugemacht hat....daraufwarte ich schon über ein Jahr