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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 16. Mai 2011
Name: Jana
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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 16. Mai 2011
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Kinderzuschlag
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AnJoNiLuMiAn« (26. Juni 2011, 15:33)
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Meister
Registrierungsdatum: 18. Mai 2011
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Erleuchteter
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Name: Jana
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Tagesmmutter-Antrag ist fast wie Steuererklärung...hi jana,
ja diese anträge
da das elterngeld ja wegfällt, was ja doch ein bissen was aus macht denke ich das ihr auf jedenfall weniger zubezahlt. wie mitte angeben, das mußten wir nicht bei unserem antrag auf tagesmmutter?
wir haben 10 daumen zum drücken, also werde den jungs das mal beibringen
liebe grüße sabrina
Meist liegt es am Eigenheim, d.h. die Tilgung dient der Vermögensbildung und wird als Miete NICHT anerkannt, so daß wir quasie MIETFREI wohnen
Tagesmmutter-Antrag ist fast wie Steuererklärung...
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Erleuchteter
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Name: Jana
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Beim Kinderzuschlag?Meist liegt es am Eigenheim, d.h. die Tilgung dient der Vermögensbildung und wird als Miete NICHT anerkannt, so daß wir quasie MIETFREI wohnen
wir wohnen mietfrei.....da Eigenheim, die Raten zählen dann aber als außergewöhnliche Belastung, steht im Merkblatt.
LG
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Erleuchteter
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3 Seite A4 und die Belege für die eingetragenen Zahlen...Tagesmmutter-Antrag ist fast wie Steuererklärung...
nö, war eine Seite A4.
LG Bianca
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Meister
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Ausgaben:also bei uns waren es auch 3 seiten, aber ruck zuck aufgefüllt und mußten auch nicht angeben was wir an miete und so bezahlen oder ob wir ein kredit abzahlen......
@jana
mußt du das angeben?
liebe grüße sabrina
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Meister
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Erleuchteter
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mach ich was falsch oder ist das so?Zitat
Leider haben Sie nach den vorliegenden Daten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II! Deshalb können Sie auch keinen Kinderzuschlag erhalten.
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