Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Drillis.net.
Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Unterstütze das Forum und verwende für Deinen Einkauf bei Amazon diesen Link. Danke!
Muster Überprüfungsantrag Elterngeld....
Frau Mustermann
Muster Straße 1
24863 Musterstadt
Antragsnummer: *******
EG Stelle X
Musterweg 2
57852 Musterort
Betreff: Überrpüfungsantrag des Elterngeldes.
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir um Überprüfung, ob in Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts Aktenzeichen: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R zum Elterngeld bei Zwillingen auch in unserem Fall höheres Elterngeld zu bewilligen ist. Ich bitte dazu um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.
-
Mit freundlichen Grüßen
-
Mustermann
-
© 2013 Ruesch
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012
Es haben sich bereits 7 registrierte Benutzer bedankt.
Oh danke. Jetzt bin ich so angefixt, dass ich das heute noch erledige... Und morgen früh um 08.00 Uhr rufe ich an, ob die schon fertig sind mit der Überprüfung
05/10: Junge (1.570 g), Mädchen (1.054 g), Mädchen (1.360 g), Mädchen (1.297 g).
- The main thing is to keep the main thing the main thing - (covey)
ich hab auch heute gleich noch angerufen in der elterngeldstelle... aber war keiner mehr bei der arbeit (15:15!)... ich setz morgen auch gleich das schreiben auf...
aber vielleicht weiß ja auch von euch jemand eine antwort:
ich hab das elterngeld inkl. 600 € für 2. u. 3. kind auf 2 jahre aufgeteilt...
hätte ich nicht anspruch auf mind. 2 jahre volles elterngeld?!?!
bei 3 kindern kann man ja nur 2 parallel betreuen... das 3. müsste man doch auf ein weiteres jahr schieben können?!? immerhin steht in dem von jana eingestellten schreiben der elterngeldstelle hamburg, dass jedes kind anspruch auf volles elterngeld hat!!! oder ???
hab ich ne chance auf 2 jahre volles elterngeld???
Nein. Der Anspruch an sich erhöht sich ja nicht, nur weil Du das Elterngeld teilst. Es gibt nur EINEN Anspruch insgesamt; wie der (auf Deinen Wunsch hin) ausgezahlt wird, wirkt sich auf den Anspruch selbst nicht aus.
Es kriegt ja jedes Kind das ihm zustehende volle Elterngeld - nur im Rahmen einer anderen Zahlungsmodalität.
05/10: Junge (1.570 g), Mädchen (1.054 g), Mädchen (1.360 g), Mädchen (1.297 g).
- The main thing is to keep the main thing the main thing - (covey)
Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.
aber dann versteh ich es so, dass für das erste kind das volle elterngeld 67 %) bezahlt wird und für kind 2 und 3 jeweils 300 €.
wie kommt ihr denn dann auf 900 € x 3 ?!???
aber dann versteh ich es so, dass für das erste kind das volle elterngeld 67 %) bezahlt wird und für kind 2 und 3 jeweils 300 €.
wie kommt ihr denn dann auf 900 € x 3 ?!???
Schau hier:
nochmal Elterngeld:
Viele Grüße,
Corinna mit M., J., P. (* Juni 2008, SSW 29+0, 1432g, 1237g und 723g) und E. (* Januar 2013, SSW 36+0, 2880g)
Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.
Unterstütze das Forum und verwende für Deinen Einkauf bei Amazon diesen Link. Danke!