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AnJoNiLuMiAn

Erleuchteter

  • »AnJoNiLuMiAn« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 19. April 2012, 23:16

„Samenraub“ – Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen

Viele Grüße
Jana mit
A. (2004), J. (2006), N. (2008 ), L. + M. + A. (2010 bei 34+0 mit 2,3 / 2,2 / 1,6kg)

harume

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2

Freitag, 20. April 2012, 12:12

Da sieht man doch wieder mal, dass Kinder am Allgemeinen als Schaden angesehen werden und nicht als etwas, was den Menschen Freude macht...

Mathias

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3

Freitag, 20. April 2012, 13:44

das hat doch nichts mit Schaden oder Freude zu tun!

Zu einer Schwangerschaft gehören 2 Menschen: Mann und Frau

In diesem Fall hat eine Frau das gefrorene Sperma ihres Ex-Manns (Ex-Freund) genommen und sich ein Kind machen lassen.
Zu Sex zwischen den beiden wäre es nicht gekommen - sie waren ja schon getrennt.


Ich finde es ungehäuerlich, dass der biologische Vater den Unterhalt für die Lebensjahre 19 - 26 bezahlen muss.



Der Mann hat vielleicht schon eine neue Frau und Kinder. Jetzt hat er plötzlich auch noch Zwillinge. Und keiner hat gefragt ob auch er das möchte. Die Entscheidung haben die Frau und ihre Ärzte getroffen und er hat die Folgen zu tragen (zu mindest teilweise).




Jetzt folgt ein drastischer Vergleich:
"Wenn ein Mann einer Frau ohne ihre Einwilligung ein Kind macht, dann ist es Vergewaltigung! "



M
mit
Linda, Sarah und Tabea *5.5.10

Gerade im Verkehrsfunk gehört: es liegt ein Besen auf der Autobahn!

Mädels, alles OK oder ist jemand abgestürzt?


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4

Freitag, 20. April 2012, 14:15

Ich finde es ungehäuerlich, dass der biologische Vater den Unterhalt für die Lebensjahre 19 - 26 bezahlen muss.

Muss er das???
Das fände ich allerdings auch ungerecht.

Ich kann vor allem die Mutter nicht verstehen. Wieso macht sie so was - und fordert dann auch noch Unterhalt vom "Vater"?
Sie trägt in meinen Augen wesentlich mehr Verantwortung als die Ärzte.

Und nein, mit Schaden hat das nichts zu tun. Es geht ja nicht um "Schadenersatz", sondern darum, wer für den Unterhalt aufkommen soll. Denn die Kinder können ja schließlich am allerwenigsten dafür.
Liebe Grüße :wink2:
Das ist meine Rasselbande:
(geb. 32+2 SSW)

Mathias

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5

Freitag, 20. April 2012, 14:22

Muss er das???
Das fände ich allerdings auch ungerecht.

ja, das muss er. Die Ärzte müssen nur bis zum 18. Lebensjahr bezahlen.

Zitat


Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche
Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der
Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen.



Unterhaltsanspruch besteht bis zum 26. Lebensjahr. Ausser die Kinder verdienen vorher ihren eigenen Lebensunterhalt.
mit
Linda, Sarah und Tabea *5.5.10

Gerade im Verkehrsfunk gehört: es liegt ein Besen auf der Autobahn!

Mädels, alles OK oder ist jemand abgestürzt?


Silke

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6

Freitag, 20. April 2012, 16:08





Jetzt folgt ein drastischer Vergleich:
"Wenn ein Mann einer Frau ohne ihre Einwilligung ein Kind macht, dann ist es Vergewaltigung! "



M

Jepp. Sehe ich genauso.
Liebe Grüße
Silke
mit K.(w), L. (m) und J. (m) (25.02.02)